Neuer E-Auto-Steuervorteil und Dienstwagen-Besteuerung im Überblick

von Virta
4 Min
06.09.2024 13:44:38

Immer mehr Unternehmen erkennen das Potenzial von Elektroautos. Den entscheidenden Anreiz für die Mobilitätswende geben neue E-Auto-Steuervorteile. Aktuell stehen zwei Förderinstrumente kurz vor Inkrafttreten: Die neue Dienstwagenbesteuerung und Sonderabschreibung.

Ökologisch und finanzielle Vorteile für Unternehmen

Unternehmen, die ihre Flotten auf Elektrofahrzeuge umstellen, profitieren sowohl von den ökologischen als auch den finanziellen Vorteilen dieser neuen Regelungen. Es geht also nicht nur um eine nachhaltige Unternehmensausrichtung, sondern auch um deutliche wirtschaftliche Vorteile.

Die neuen Steuererleichterungen sollen die Auswirkungen des abruptem Endes von Umweltbonus zum 1. Januar 2024 abfedern und den Absatz von E-Autos ankurbeln.

Neue Dienstwagen-Besteuerung

Die erweiterte Dienstwagen-Besteuerung bleibt in Deutschland ein beliebtes Instrument für die Schaffung von Kaufanreizen. Besonders attraktiv sind die Regelungen für Elektroautos, die von der Bundesregierung besonders gefördert werden, um die selbst auferlegten Klimaziele zu erreichen.

Bereits seit 2020 gilt für rein elektrische Dienstwagen mit einem Listenpreis unter 60.000 Euro ein stark reduzierter Steuersatz von 0,25 % des Bruttolistenpreises. Zum 1. Januar 2024 wurde dieser Betrag auf 70.000 Euro erhöht.

Übersteigt der Listenpreis diesen Betrag, wird ein Steuersatz von 0,5 % angewendet – auch das ist im Vergleich zu konventionellen Fahrzeugen noch immer ein signifikanter E-Auto-Steuervorteil.

Neuer Höchstsatz für Dienstwagen-Besteuerung: 95.000 Euro

In einem weiteren Schritt plant die Regierung, das Limit für den Bruttolistenpreis auf 95.000 Euro anzuheben. Davon sollen heimische Autohersteller profitieren, die E-Autos hauptsächlich in höherpreisigen Segmenten anbieten.

Nimmt das Gesetz die letzte Hürde, müssen Arbeitnehmende für Elektrofahrzeuge, deren Listenpreis unter 95.000 Euro liegt, nur 0,25 % des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.

Dies macht teurere Modelle, wie z. B. den Audi Q8 e-tron, BMW iX, BMW i5, Mercedes EQE oder den Porsche Macan EV als Dienstwagen attraktiv.

Der vereinbarte E-Auto-Steuervorteil soll das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) aufgenommen werden, zu dem der Bundesrat Ende September Stellung nimmt.

Die beschlossene neue Dienstwagen-Besteuerung soll dann rückwirkend für Anschaffungen ab Juli 2024 gültig sein.

Die Bundesregierung plant, diese steuerlichen Anreize für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride langfristig zu verlängern. Das gibt Unternehmen Planungssicherheit, um ihre Flotten nachhaltig zu modernisieren.

Man lädt blaues E-Auto in der Stadt

Beispiel für die Besteuerung und den wirtschaftlichen Vorteil eines elektrischen Dienstwagens

Um die wirtschaftlichen Vorteile der aktuellen Dienstwagen-Besteuerung zu verdeutlichen, nehmen wir als Beispiel ein Tesla Model 3 mit einem Bruttolistenpreis von 50.000 Euro.

Nach der aktuellen E-Auto-Steuervorteil-Regelung (0,25 % des Listenpreises) ergibt sich für den Arbeitnehmende ein geldwerter Vorteil von:

  • 0,25 % von 50.000 Euro = 125 Euro monatlich

Vergleicht man dies mit einem konventionellen Benzin-Dienstwagen, etwa einem BMW 3er mit einem Listenpreis von 50.000 Euro, müsste der Arbeitnehmer 1 % des Listenpreises versteuern, was 500 Euro monatlich entspricht.

Dies bedeutet eine Ersparnis von 375 Euro pro Monat für Arbeitnehmende.

Auch das Unternehmen profitiert durch die geringeren Lohnnebenkosten, da der geldwerte Vorteil in die Berechnung dieser Kosten einfließt.

Hinzu kommen niedrigere Betriebskosten, da Elektrofahrzeuge weniger Wartung benötigen und Strom günstiger ist als Benzin oder Diesel. Kombiniert mit den bestehenden E-Auto-Steuervorteilen ergibt sich ein umfassender finanzieller Vorteil.

Weitere Vorteile eines elektrischen Firmen- und Dienstwagens haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Die neue Sonderabschreibung

Neben der neuen Dienstwagenbesteuerung soll ein weiteres Werkzeug den Umstieg auf die Elektromobilität für Unternehmen schmackhaft machen: die Sonderabschreibung für elektrische Dienstwagen.

Mit der Sonderabschreibung können Unternehmen einen Teil der Anschaffungskosten von E-Dienstwagen schneller steuerlich absetzen. Dabei können bis zu 50 % der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr abgeschrieben werden, was die Liquidität von Unternehmen erheblich entlastet.

Diese Sonderregelung soll vor allem Firmen ansprechen, die in Elektromobilität investieren und dadurch ihren CO₂-Fußabdruck reduzieren wollen.

Die neue Sonderabschreibung soll befristet rückwirkend für Anschaffungen ab Juli 2024 und bis mindestens Dezember 2028 gelten.

Vorteile der Steuererleichterungen im Überblick

Senkung der Lohnnebenkosten

Durch den geringen Steuersatz von 0,25 % wird der geldwerte Vorteil eines elektrischen Dienstwagens reduziert, was sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende steuerliche Vorteile mit sich bringt.

Für Arbeitgeber bedeutet das geringere Lohnnebenkosten, während Arbeitnehmende erheblich weniger Steuern zahlen. Für beide Seiten ist dies ein erheblicher E-Auto-Steuervorteil.

Schnellere Abschreibung

Mit der neuen Sonderabschreibung für elektrische Dienstwagen können Unternehmen Anschaffungen steuerlich schneller geltend machen und gewinnen damit mehr Spielraum bei der Budgetierung.

Verbessertes Arbeitgeberimage

Ein Unternehmen, das auf Nachhaltigkeit setzt und reine Elektrofahrzeuge einführt, signalisiert Umweltbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft.

Dies stärkt das Image als zukunftsorientierter Arbeitgeber und bietet einen Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung von talentierten Mitarbeitenden.

Geringere Betriebskosten

Ein großer Vorteil von Elektroautos liegt in den niedrigeren Betriebskosten. Dank geringerer Wartungskosten und niedriger Energiekosten im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen sparen Unternehmen zusätzlich.

Zusammen mit den steuerlichen Vorteilen ergibt sich ein attraktives Gesamtpaket, das den E-Auto-Steuervorteil nochmals unterstreicht.

Zusätzliche Förderprogramme

Neben den E-Auto-Steuervorteilen profitieren Unternehmen auch von zahlreichen Förderungen für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen sowie den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Diese Förderungen reduzieren die Anschaffungskosten und machen die Investition in eine Elektroflotte noch rentabler.

Ladeinfrastruktur: Der Schlüssel für die erfolgreiche Elektrifizierung

Wichtiger Aspekt bei der Umstellung von Fahrzeugflotten auf Elektroantrieb ist die Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur. Ohne eine effiziente und zuverlässige Ladeinfrastruktur lassen sich die Vorteile von Elektroautos nicht voll ausschöpfen.

Virta bietet umfassende Lösungen für das Laden von Elektrofahrzeugen, die speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten sind. Mit den richtigen Lade- und Flottenlösungen wird die Umstellung auf eine E-Flotte nicht nur machbar, sondern auch äußerst effizient.

New call-to-action

Virta Flottenlösungen im Überblick:

  • Nahtlose Integration: Die Ladeinfrastruktur von Virta lässt sich problemlos in bestehende Fuhrparkmanagement-Systeme integrieren. Dadurch behalten Unternehmen den Überblick über Ladezeiten, Kosten und die Verfügbarkeit ihrer Fahrzeuge.
  • Skalierbare Lösungen: Egal ob kleine Betriebe oder große internationale Unternehmen – Virta bietet maßgeschneiderte Ladeinfrastruktur, die sich flexibel an die jeweilige Unternehmensgröße anpassen lässt.
  • Mitarbeiterladen: Unternehmen können ihren Mitarbeitenden mit Virta das Laden am Arbeitsplatz und Zugang zu einem weitreichenden Ladenetzwerk bieten, wodurch die Attraktivität eines E-Dienstwagens weiter gesteigert wird.

Mit Virta können Unternehmen sicherstellen, dass sie ihre E-Flotte optimal nutzen. Von der Beratung über den Aufbau der Ladeinfrastruktur bis hin zu intelligenten Flottenlösungen bietet Virta alles, was für den erfolgreichen Übergang zur Elektromobilität notwendig ist.

Virta Flottenlösung