E-Auto & Firmenwagen: Warum sich der Umstieg gleich mehrfach lohnt
In Deutschland machen gewerbliche Fahrzeuge, also Firmenwagen, Dienstwagen, Lieferfahrzeuge usw. den Großteil des Fahrzeugbestandes aus. Durch immer strengere Regulierungen und gleichzeitige steuerliche Entlastungen soll auch hier der Umstieg auf E-Autos beschleunigt werden. Erfahren Sie in diesem Beitrag weitere Gründe, warum sich ein E-Auto als Firmenwagen immer mehr bezahlt macht.
Warum Ihr nächster Firmenwagen ein E-Auto sein wird
Steuern
Kfz-Steuer
Generell sind E-Autos, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstzugelassen werden, bis mindestens Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Darüber hinaus werden E-Autos aber weiterhin von einem vergünstigten Steuersatz profitieren.
Dienstwagenbesteuerung und der geldwerte Vorteil
Die 0,25-Prozent-Regelung
Die private Nutzung von Elektro-Dienstwagen, Firmenwagen oder Pool-Fahrzeugen birgt ebenfalls Steuervorteile. Bei der Dienstwagenbesteuerung und Bemessung des geldwerten Vorteils durch private Fahrten im Firmenwagen wird bei herkömmlichen Verbrennern 1 Prozent des Bruttolistenpreises herangezogen (1-Prozent Regelung).
Wird Mitarbeitenden ein E-Auto als Firmenwagen gestellt, müssen diese mit nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuert werden.
Diese sogenannte 0,25-Prozent-Regel greift, auch wenn eine pauschale Versteuerung nach gefahrenen Kilometern gewählt wird.
So werden anstelle der üblichen 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer nur mehr 0,0075 Prozent für die Bemessung des geldwerten Vorteils fällig.
Unter dem Strich bedeutet die 0,25-Prozent-Regel, dass sich der geldwerte Vorteil für Arbeitnehmende auf Ihren Lohnabrechnungen auf ein Viertel reduziert – sie also einfach gesagt am Ende deutlich weniger Steuern entrichten müssen.
Bei Plug-in-Hybriden kommt hingegen die 0,5-Prozent-Regelung ins Spiel, hier wird also 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage herangezogen. Voraussetzung ist eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometer.
Höhere Grenzen beim Listenpreis ab 2025
Die Vorteile für Elektroautos bei der Dienstwagenbesteuerung greifen seit dem 1. Januar 2024 bei einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro, bis dahin waren es 60.000 Euro.
Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Haushalt von 2025 soll bei der Besteuerung von elektrischen Dienstwagen der maßgebliche maximale Bruttolistenpreis zur Anwendung der „0,25-Prozent-Regelung“ für die Privatnutzung von 70.000 auf 95.000 Euro angehoben.
Damit können nicht nur Elektroautos mit einem höheren Grundpreis, sondern auch solche mit teurer Sonderausstattung von den stark verminderten Steuersätzen profitieren.
Dies soll vor allem den heimischen Herstellern zugutekommen, die überwiegend in diesem Segment tätig sind. Dieses Vorgehen der Bundesregierung hat jedoch auch erhebliche Kritik hervorgerufen.
Die neue Grenze für die Dienstwagenbesteuerung im Haushalt 2025 muss im November noch die letzte Hürde im Parlament nehmen.
Die genannten Steuerprivilegien sollen rückwirkend ab Juli 2024 greifen und bis mindestens 2030 gültig sein.
Näheres zur neuen Grenze bei der Dienstwagen-Besteuerung haben wir hier zusammengefasst.
Sonderabschreibung ab 2025
Neben dem höheren Listenpreislimit für die Dienstwagenbesteuerung sieht der Haushaltsplan 2025 für Unternehmen eine Sonderabschreibung für neu erworbene vollelektrische Fahrzeuge rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 vor, die bis mindestens Dezember 2028 gültig sein soll.
Dies soll den Umstieg auf Elektroautos in gewerblichen Fuhrparks erheblich attraktiver machen.
Die Sonderabschreibung wird Unternehmen, die sich für Elektroautos entscheiden, erhebliche steuerliche Entlastungen bieten, was den Absatz von Elektroautos steigern soll.
Im Grunde bietet die Sonderabschreibung die Möglichkeit, 50 Prozent der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr abzuschreiben, was zu einer sofortigen finanziellen Entlastung führt.
Der Rest kann über die üblichen Nutzungsjahre hinweg verteilt abgeschrieben werden.
Die Sonderabschreibung gilt laut aktueller Fassung des Haushaltsplans für Neuzulassungen bis Ende 2028.
Mehr Details zur neuen Sonderabschreibung für elektrische Firmen- und Dienstwagen haben wir hier zusammengefasst.
Umweltschonend
Laut KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) wurden im Jahr 2022 im Schnitt zwei Drittel aller Neuzulassungen in Deutschland mit einem gewerblichen Halter angemeldet. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass nur einer von drei Neuwagen als Privat-Pkw auf die Straße kommt.
Der Transportsektor verursacht insgesamt rund 20 Prozent unseres CO2-Ausstoßes und Hauptverursacher ist der Straßenverkehr mit 96 Prozent.
Hier wird das enorme Einsparpotenzial an Treibhausgasen deutlich, das durch die Elektrifizierung von Firmenwagen, Flotten, Service- und Lieferfahrzeugen sowie gesamten Fuhrparks erreicht werden kann. Immerhin stoßen E-Autos über ihren Lebenszyklus hinweg 60 Prozent weniger CO2 aus als vergleichbare Verbrenner.
Niedrigere TCO für E-Autos als Firmenwagen
Vergleicht man die TCO (Total Cost of Ownership) von verschiedenen Antriebsarten, schneiden E-Autos deutlich besser ab. Die erwähnten Steuerprivilegien und Förderungen in Form einer Kaufprämie sind bei Weitem noch nicht alles.
Die hohen Kraftstoffpreise machen den Unterschied zum Stromladen an der Zapfsäule aktuell noch deutlicher. Außerdem fallen bei einem E-Auto weniger Wartungsarbeiten an – die Instandhaltung ist also deutlich günstiger. Über die Jahre hinweg rentiert sich ein E-Auto also schon mal schnell.
THG-Prämie
Ihre klimafreundlichen Bemühungen werden vom Staat auch nach dem Kauf gefördert. Durch den Einsatz von rein elektrischen Fahrzeugen tragen Sie aktiv zur Reduktion von Treibhausgasen (THG) bei und können diese Einsparungen beispielsweise zum Gegenrechnen in Ihrer eigenen Klimabilanz heranziehen.
Oder Sie treten Ihre THG-Quoten ganz einfach ab. Virta CO2 Cashback nimmt Ihnen diese Arbeit ab und zahlt Ihren Anspruch direkt aus, das sind ab 260 Euro pro Fahrzeug (Stand Februar 2023).
Ihre Mitarbeitenden fahren vermehrt E-Autos
Der Markt für E-Autos boomt und im Jahr 2022 hatte jede zweite Neuzulassung einen Stecker. Auch Ihre Angestellten steigen vermehrt auf E-Autos um und möchten diese am Arbeitsplatz laden.
Gemeinsam mit Kantar haben wir dazu eine Umfrage gestartet und herausgefunden, dass 82 Prozent der Befragten eine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz als unverzichtbar oder zumindest irgendwie wichtig erachten.
Wenn Sie Ladestationen für Ihre elektrische Fahrzeugflotte einrichten, können Sie diese auch Ihren Angestellten für das Laden Ihrer Fahrzeuge zur Verfügung stellen.
Mit Virta haben Sie das passenden Flottenmanagement für Ihre Firmenwagen und profitieren von weiteren Vorteilen:
Einfaches Abrechnen für das Laden des Firmenwagens zu Hause
Keine lästigen Tankquittungen mehr. Ihre Mitarbeitende können den Firmenwagen zu Hause laden. Dazu müssen sie ganz einfach ihren Preis pro Kilowattstunde in das System eingeben – das Flottenmanagement von Virta erledigt den Rest.
Überall laden, ohne Wenn und Aber
320.000 Ladepunkte im Virta Roaming-Netzwerk sind Ihren Mitarbeitenden über alle Grenzen hinweg frei verfügbar. Und das alles automatisch abgerechnet und verbucht.
Alle Daten nur einen Klick entfernt
Damit Sie den Überblick bewahren. Energieverbrauch, Nutzungsdaten, Ladestatistiken uvm. sind jederzeit und überall über die cloudbasierte Virta Plattform zugänglich. So klappt gutes Flottenmanagement.
Optimieren Sie Ihr Stromnetz
Mit Sicherheit ohne Kurzschluss. Mit den Lösungen für das Lastmanagement von Virta ist Ihr Stromnetz immer sicher. V2G hilft dabei, das Stromnetz zu stabilisieren und erlaubt den Einsatz von elektrischen Flotten als Stromspeicher.
Neue Nebeneinkünfte
Wir füllen Ihren Geldbeutel. Virta verfügt nicht nur über die perfekte Ladelösung für Flotten. Sobald Sie Ihre Ladestationen öffentlich zugänglich machen, haben Sie mit Virta Zugriff auf über 500.000 registrierte E-Fahrende – und so auf neue Einnahmequellen.