KfW-Förderung für gewerblich genutzte Ladestation beantragen & Projekt bis 2024 umsetzen

von Virta
4 Min
01.11.2022 17:04:37

Die KfW hält aktuell nur einen Fördertopf für Ladeinfrastruktur bereit. Dieser ist ausschließlich gewerblich genutzten Ladestationen vorenthalten, richtet sich also speziell an Unternehmen und Kommunen. Mit dem Zuschuss 441 werden Ladepunkte mit 900 Euro gefördert - etwa 80 Prozent der Hardwarekosten einer Ladestation sind damit immerhin gedeckt. Wir verraten, wie Sie jetzt noch an einen Förderbescheid gelangen und damit bis 2024 Zeit haben, Ihr Vorhaben umzusetzen. 

Hinweis: Dieser Förderaufruf ist offiziell zu Ende gegangen. Wir informieren in dieser Übersicht über weitere Fördermöglichkeiten.

 

Bis einschließlich 27. Dezember 2022 können Anträge für die Förderung von Ladestationen bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gestellt werden. Der Zuschuss 441 wird ausschließlich gewerblichen Antragstellern gewährt. Auch nach dem eben veröffentlichen Masterplan Ladeinfrastruktur II des BMVD (Bundesministerium für Verkehr und Digitales, ehemals Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI) sieht es danach aus, dass Förderungen in Zukunft wohl generell zurückgeschraubt werden. Es spricht also vieles dafür, dass die Förderung 441 der KfW wohl wie geplant auslaufen wird. 

Die Förderungen der KfW für private Wallboxen sind bekanntlich bereits ausgeschöpft, so auch der Zuschuss 440 für Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden.

Elektrofahrzeuge, also reine E-Autos und Plug-in-Hybride, machen aktuell rund ein Drittel aller Pkw-Neuzulassungen in Deutschland aus. Es kann erwartet werden, dass der boomende Markt selbst genügend Anreize für Investitionen schafft und die Bundesmittel im Rahmen von Förderungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiterhin reduziert werden. 

Mit dem Zuschuss 441 werden Förderungen im Umfang von 900 Euro pro Ladepunkt gewährt. Wichtig an dieser Stelle ist der Hinweis, dass sich die Förderung im Besonderen an Vorhaben mit einer Vielzahl von Ladepunkten richtet, denn der maximale Zuschuss pro Standort entspricht 45.000 Euro. 900 Euro Fördermittel pro Ladepunkt bedeuten in diesem Fall 900 Euro pro Ladestation, an dem ein E-Fahrzeug geladen werden kann.

DE - subsidies 

Warum Sie dieses Jahr noch einen Antrag auf Förderung für eine gewerblich genutzte Ladestation bei der KfW einreichen sollten 

Auch wenn die Frist für die Antragstellung mit dem 27. Dezember 2022 endet, haben Antragsteller 18 Monate ab Erhalt der Antragsbestätigung Zeit, ihr Vorhaben umzusetzen. Diese Frist wurde erst kürzlich von 12 auf 18 Monate verlängert. Grund dafür sind die langen Lieferzeiten bei Ladestationen. Wussten Sie, dass Virta über eigene Lager an Ladestationen verfügt und direkt liefern kann? So können Sie Ihr Projekt innerhalb der Fristen umsetzen. 

Die passende Ladestation finden und kaufen

Dank der verlängerten Frist für die Umsetzung des Projekts können mit einem positiven Förderbescheid im Dezember 2022 Ladestationen theoretisch erst im Juni 2024 in Betrieb genommen werden. Zu beachten gilt hier allerdings, dass die Anzahl der Ladepunkte nach positivem Bescheid nicht nachträgliche erhöht oder aufgestockt werden kann. Dazu muss ein neuer Antrag gestellt werden, vorausgesetzt, mit der Umsetzung des ursprünglichen Vorhabens wurde noch nicht begonnen. 

Alle Details zur Förderung für Ladestationen der KfW 

Förderfähig sind:

  • Unternehmen
  • Einzelunternehmer:innen
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen 

Gefördert werden:

  • Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
  • Der Erwerb und die Installation der Ladestationen.
  • Kosten für das Energie­management zur Steuerung der Lade­stationen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Errichtung und Inbetriebnahme muss durch ein externes Fachunternehmen erfolgen.
  • Die Ladestationen müssen zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Förderfähig sind Ladepunkte mit einer Ladeleistung von maximal 22 kW.
  • Ladestation muss ein förderfähiges Modell sein (die Liste der geförderten Ladestationen findet sich auf der Seite der KfW)

Zuschusshöhe

Gefördert wird mit 900 Euro pro Ladestation inklusive der Kosten für die Installation. Die Gesamtkosten müssen dabei mindestens 1.285,71 Euro pro Lade­punkt betragen.

Bei Anträgen mit mehreren Ladepunkten müssen sich die Kosten pro Ladepunkt ebenfalls auf mindestens 1.285,71 Euro belaufen, sonst reduziert sich der Zuschuss auf 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Der maximale Zuschuss pro Standort beträgt 45.000 Euro. Ein Unternehmen kann getrennt Anträge für mehrere Standorte einreichen. 

Wie Förderung bei der KfW beantragen?

Unternehmen müssen über das KfW-Zuschussportal einen Unternehmensaccount einrichten und dafür notwendige Unterlagen hochladen. Mit Erhalt der Antragsbestätigung kann mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden. Nach Inbetriebnahme der Ladepunkte müssen diese auf der Online-Plattform der NOW GmbH „Berichterstattung Ladeinfrastruktur“ gemeldet werden, damit eine entsprechende Reporting-ID zugewiesen werden kann.

Dokumente, Rechnungen sowie die Reporting-ID der NOW GmbH müssen im Zuschussportal der KfW bereitgestellt werden. Sind alle übermittelten Daten korrekt, werden die Zuschüsse auf das bei der Antragstellung angegebene Bankkonto ausbezahlt.

Zum KfW Zuschussportal 

An wen sich die Förderung für Ladestationen der KfW richtet

Der Zuschuss 441 richtet sich an Unternehmen, die gewerblich Ladestationen betreiben und diese nicht öffentlich zugänglich machen. Dies kann beispielsweise ein Ladehub auf einem Firmengelände sein, wo ausschließlich Firmenwagen und Privat-Pkws von Mitarbeitenden geladen werden. Die KfW-Förderung kann auch für einen elektrischen Fuhrpark in Anspruch genommen werden, wenn sichergestellt wird, dass nur die eigne Firmenflotte geladen wird. Solche Flotten können Taxis, Liefer- und Servicefahrzeuge, Busse oder Mietwagen sein.

Nachdem Aussichten auf eine Neuauflage oder Fortführung der Förderung aktuell nicht vielversprechend sind, können mithilfe der KfW-Förderung jetzt noch eine Vielzahl von Unternehmen zum Zug kommen.

Anreiz genug, um mit der Elektrifizierung der eigenen Fahrzeugflotte zu beginnen, nachdem auch weitere Förderungen wie der Umweltbonus für gewerbliche Fahrzeuge nur noch bis September 2023 winken.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gern zu Themen rund um Förderungen für Ladestationen.

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