In Zukunft wird für viele Menschen in Deutschland der Arbeitsplatz der einzige Ort sein, an dem sie ihr E-Auto bequem laden können. Als Arbeitgebende können Sie den zukünftigen Ansprüchen Ihrer Mitarbeitenden zuvorkommen, indem Sie rechtzeitig auf das Laden am Arbeitsplatz setzen. Wir haben alle wichtigen Informationen zum Thema E-Auto laden am Arbeitsplatz zusammengefasst und gehen näher auf gesetzliche sowie steuerrechtliche Bestimmungen ein.
Warum das Laden am Arbeitsplatz an Bedeutung gewinnt
Im Jahr 2022 waren laut den neuesten Daten des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) bereits über ein Viertel aller Pkw-Neuzulassungen mit Elektroantrieb unterwegs. Immer mehr Menschen schaffen den Umstieg und E-Autos sind gekommen, um zu bleiben.
Damit stellt sich auch immer öfters die Frage, wo die vielen neuen Fahrzeuge geladen werden können. Immer mehr Besitzer und Besitzerinnen eines E-Autos werden in Ihren Eigenheimen keine Möglichkeit zur Anbringung einer Wallbox vorfinden. Da aber der Großteil der Beschäftigten in Deutschland einer geregelten Vollzeitarbeit nachgehen, wird das Laden am Arbeitsplatz vermehrt an Bedeutung gewinnen. Denn hier sind in der Regel Parkplätze vorhanden und Fahrzeuge werden meist über einen Zeitraum von acht Stunden abgestellt.
In einer Umfrage gemeinsam mit Kantar haben wir herausgefunden, dass rund 82 Prozent der Deutschen mit E-Fahrzeug eine Möglichkeit zum Laden beim Arbeitgeber erwarten. Für nur 7 Prozent der Befragten spielt das Laden am Arbeitsplatz keine Rolle.
E-Auto laden am Arbeitsplatz und die Vorteile für die Arbeitgeber
Employee Experience & Employer Branding stärken
Bieten Sie das Laden von E-Autos in Ihrem Standort an, stärken Sie die Employee Experience (Mitarbeitererfahrung) und das Employer Branding (Arbeitgebermarkenbildung). So verbessern Sie ebenfalls die Mitarbeiterbindung und steigern Ihre Attraktivität bei Bewerber:innen. Außerdem sind Ladestationen ein Anreiz für Ihre Mitarbeitende, öfters ins Büro zu kommen.
Nachhaltigkeit leben
Sie helfen aktiv dabei, CO2-Emissionen zu reduzieren und heben sich als Vorreiter Ihrer Branche von Ihrer Konkurrenz ab. Zugleich wird Ihr Unternehmen zum Wegbereiter für die Mobilitätswende.
Stärken Sie Ihr Image
Mit Ladestationen für E-Autos in Ihrem Betrieb machen Sie sich stark für den Klima- und Umweltschutz. Sie können sich als nachhaltiges Unternehmen positionieren und steigern damit die Attraktivität Ihrer Marke.
Elektrifizieren Sie Ihre Flotte
Wenn Sie Ihren Mitarbeitenden Ladeinfrastruktur zur Verfügung stellen, können Sie auch gleich Ihren gesamten Fuhrpark an Dienstwagen, Firmenwagen und Pool-Fahrzeugen elektrifizieren und dabei auf die ein und dieselbe Ladeinfrastruktur zurückgreifen.
Sie legen die Preise für das Laden am Arbeitsplatz fest
Nehmen Sie Ladesäulen für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Betrieb, obliegt es Ihren, ob Sie das Laden in Rechnung stellen möchten. Sie können einen Preis pro geladener kWh festlegen, eine monatliche Pauschale bestimmen oder das Laden kostenlos anbieten.
Wie sind die Steuern für das Laden am Arbeitsplatz geregelt?
Der Ladestrom am Arbeitsplatz für E-Autos und Hybride ist in der Regel steuerfrei, unabhängig davon, ob Sie ihn kostenlos oder gegen Bezahlung an Ihre Mitarbeitenden abgeben (§ 3 Nr. 46 EstG). Das Laden beim Arbeitgebenden stellt als Sachbezug zusätzlich zum Arbeitslohn für die Arbeitnehmenden auch keinen geldwerten Vorteil dar. Das Laden des E-Autos beim Arbeitgeber ist also komplett steuerfrei.
Sie entscheiden, ob Ihre Ladepunkte privat, halb-öffentlich oder öffentlich sind.
Stellen Sie als Arbeitgebende Ihren Mitarbeitenden eine Ladesäule zur Verfügung, haben Sie die Wahl, ob Sie Ihre Ladepunkte privat, halb-öffentlich oder öffentlich betreiben möchten.
Private Ladepunkte sind ausschließlich für eine definierte Gruppe von Fahrzeugen oder Benutzenden zugänglich, beispielsweise für die Fahrzeuge Ihrer Angestellten, Dienst- und Firmenwagen oder für Ihren eigenen Fuhrpark. An diesen Ladepunkten können Sie auch das Laden für Besuchende ermöglichen, wenn beispielsweise Firmenkunden bei Ihnen zu Gast sind. Private Ladepunkte sind für Außenstehende nicht auf Ladekarten sichtbar.
Halb-öffentlich sind Ihre Ladepunkte, wenn diese zwar öffentlich zugänglich sind, die Nutzung jedoch mit Einschränkungen verbunden ist, wie etwa durch Öffnungszeiten. Diese Ladepunkte werden auf Ladekarten nur angezeigt, wenn sie tatsächlich verfügbar sind.
Öffentliche Ladepunkte hingegen sind rund um die Uhr für alle Fahrzeuge frei zugänglich und nutzbar. Sie erscheinen in Lade Apps und können uneingeschränkt von allen Fahrzeugen angesteuert werden. Hier profitieren Sie zusätzlich von der sog. THG-Prämie.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Laden am Arbeitsplatz
Das GEIG-Gesetz (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) legt zum Teil bereits fest, dass Gewerbeimmobilien unter bestimmten Voraussetzungen mit Ladepunkten oder mit Leerrohren für zukünftige Ladeinfrastruktur ausgestattet sein müssen.
So muss beim Neubau von Gewerbeimmobilien ab sechs Stellplätzen jeder dritte mit Leerrohren vorverkabelt sein, mindestens ein Ladepunkt wird zur Pflicht. Bei Renovierungen von Immobilien mit mehr als zehn Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz zumindest für Leitungsinfrastruktur versehen werden. Auch hier muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
Mit Inkrafttreten der Maßnahmen im Masterplan Ladeinfrastruktur II werden in den kommenden Jahren die Voraussetzungen an Immobilien hinsichtlich Ladeinfrastruktur noch deutlich ausgeweitet werden.
Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden das Laden ihres E-Autos gegen eine Gebühr an, müssen Ihre Ladesäulen für die Messung des geladenen Ladestroms und für die korrekte Abrechnung eichrechtskonform sein, d.h. es müssen Ladestationen mit Eichrecht zum Einsatz kommen. Dasselbe gilt für Ladestationen, die Sie öffentlich zugänglich machen.
Virta hat die umfassende Lösung für das Laden am Arbeitsplatz
Mit der All-in-One-Ladelösung von Virta können Sie Ihre Ladeinfrastruktur frei gestalten und:
- ausschließlich Ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen,
- zusammen mit dem Laden der betriebsinternen Flotte,
- oder als öffentliches Ladenetz betreiben.
Die Ladelösung von Virta passt sich komplett Ihren Bedürfnissen an. Dabei haben Sie mit Virta Hub Zugang zu einem einheitlichen Tool für das automatische Abrechnen, das Fuhrparkmanagement sowie die Verwaltung und Rechnungsstellung beim Betreiben von öffentlichen Ladepunkten. Wesentliche Ladedaten sind so jederzeit einsehbar und mit den Energiemanagementlösungen von Virta werden die Kapazitäten Ihres Stromnetzes fortlaufend optimieren. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Prioritäten für bestimmte Fahrzeuggruppen festzulegen. All das ohne teure Investitionen in bestehende Leitungsinfrastruktur.
Virta kümmert sich um die Beschaffung geeigneter Ladestationen (mit oder ohne Eichrecht) und wickelt für Sie Logistik, Installation und Inbetriebnahme ab. Damit Sie auch im Betrieb weiterhin keinen Aufwand befürchten müssen, übernimmt Virta Wartungen, THG-Abwicklung, Firmenware-Updates, den Kunden-Support und vieles mehr.