Alles, was Sie über das Eichrecht für Ladesäulen wissen müssen

von Virta
2 Min
05.05.2022 15:12:52
Alles, was Sie über das Eichrecht für Ladesäulen wissen müssen
4:45

Das Mess- und Eichrecht regelt in Deutschland die Anforderungen an Messgeräte, damit richtige Messungen gewährleistet werden. Dieses Bundesgesetz sorgt also dafür, dass beispielsweise nur geeichte Wasser- oder Gaszähler Verwendung finden. Das Eichrecht nimmt so auch Einfluss beim Laden von E-Autos. Was genau das bedeutet, erfahren Sie hier. 

Durch den Boom der Elektromobilität war ein regelrechter Dschungel an verschiedenen Abrechnungsmodellen für das Laden von Elektroautos entstanden.

Da lange kein einheitliches Mess- und Eichrecht für Ladesäulen vom Gesetzgeber vorgesehen war, konnte jeder CPO (Charge Point Operator) nach Lust und Laune für seinen Ladeservice abrechnen. Mit der Folge, dass für viele Konsumenten und Konsumentinnen das Laden ihrer Elektrofahrzeuge immer undurchsichtiger und entsprechend teuer ist.

Mit der EU-Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2014 war damit Schluss. Deutschland hat diese Richtlinie zum 1. April 2019 in das Mess- und Eichrecht aufgenommen. Damit müssen alle neuen Ladestationen mit eichrechtskonformen Ladesystemen ausgestattet sein.

Für die elektrische Ladestation gilt somit das gleiche Gesetz, wie es für die ältere Schwester, die traditionelle Zapfsäule, schon lange gültig ist. Bereits bestehenden, nicht konformen Ladestationen wird eine Frist eingeräumt, die individuell von der entsprechenden Behörde festgelegt wird.

Was regelt das Eichrecht für Ladestationen?

Das Mess- und Eichgesetz sowie die entsprechende Mess- und Eichverordnung vereinheitlichen die Ladevorgänge von E-Autos in Deutschland. Die Abrechnung an der Ladesäule muss in Energiemenge, also in Kilowattstunden (kWh) erfolgen.

Ebenfalls müssen Start, Ende und die Dauer des Ladevorgangs ersichtlich sein.

Etwaige Zusatzentgelte müssen separat als solche ausgewiesen werden. Das Eichrecht für Ladestationen sieht außerdem vor, dass die Mess- und Datensätze zu jedem Ladevorgang gespeichert werden müssen. Somit wird die Möglichkeit geboten, diese auch nachträglich zu überprüfen.

  • Die Software und Backend Lösung von Virta speichert Messdaten zu Ladevorgängen für Sie eichrechtskonform ab. Sie müssen sich um nichts kümmern. 

Für die Errichtung von Ladestationen sieht das Mess- und Eichrecht ebenfalls besondere Genehmigungsverfahren vor. So müssen Hard- und Softwarelösungen von Ladesäulen ein eichrechtskonformes Laden ermöglichen und Datensätze individueller Ladevorgänge abspeichern können.

  • Falls im speziellen Fall vom Gesetz vorgesehen, stellt Virta sicher, dass bei Ihnen nur Ladestationen mit Eichrecht zum Einsatz kommen. So haben Sie die Gewissheit, dass das Laden an Ihrer Elektrotankstelle eichrechtskonform abläuft. 

Welche Ladestationen mit Eichrecht gibt es?

Virta hat aktuell Modelle für das Normal- und Schnellladen von Alfen und Alpitronic im Angebot, welche allesamt die Voraussetzungen für das Eichrecht in Deutschland erfüllen. Bald werden weitere Hersteller wie Kempower das deutsche Eichrecht in ihren Geräten implementieren und somit den Einsatz ihrer Hardware als öffentlichen Ladepunkt möglich machen.

Hier haben wir eine vollständige Liste der Hardware, die von Virta Hub unterstützt wird. 

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Wann findet das Eichrecht für Ladesäulen Anwendung?

Das Eichrecht gilt für alle Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen, die ihre Ladestationen weiteren Menschen zur Verfügung stellen und den Ladevorgang abrechnen möchten.

  • Der Ladeservice von Virta erfüllt alle gesetzlichen Bestimmungen für das Laden von E-Autos und für die Abrechnung von Ladevorgängen.

Obwohl noch nicht alle Ladesäulen in Deutschland entsprechend aufgerüstet wurden, hat das Eichrecht für Ladesäulen bereits dafür gesorgt, dass das Laden für die E-Fahrenden deutlich sicherer und transparenter geworden ist.

Neben dem Mess- und Eichgesetz hat es das Aufladen von E-Fahrzeugen ebenfalls in die Preisangabenverordnung geschafft. Mit der letzten Novellierung, die mit 28. Mai 2022 in Kraft tritt, werden öffentlich zugängliche Ladestationen in die Pflicht genommen, den Arbeitspreis pro Energieeinheit am Ladepunkt anzugeben. Grundsätzlich unterliegen also Anzeigen und Displays ebenfalls dem Eichrecht.

Mit Virta als starken Partner an Ihrer Seite haben Sie immer die Gewissheit, dass Sie allen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen nachkommen. Die E-Mobilität steckt noch in den Kinderschuhen und gesetzliche Grundlagen ändern sich kontinuierlich, mit Virta bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand.

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