Bayern: Förderung für Ladestation von bis zu 25.000 Euro pro Ladepunkt
Bayern startet den 4. Förderaufruf für das Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge 2.0“ und bezuschusst die Beschaffung und Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten mit bis zu 50 Prozent. Neben der Ladestation werden auch die Kosten für die Errichtung eines erforderlichen Netzanschlusses anteilig übernommen. Anträge können ab dem 1. August 2024 bis einschließlich 30. August 2024 gestellt werden. Wir haben alle Details:
Der 4. Förderaufruf Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge 2.0 im Freistaat Bayern
Auch Bayern möchte die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur vorantreiben und stellt über die Seite von Bayern Innovativ neue Fördermittel bereit.
Der 4. Förderaufruf für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist sehr breit aufgestellt und kommt somit einer großen Nutzergruppe zugute. Neben der Ladestation selbst haben auch weitere gewichtige Kostenpunkte wie Netzanschluss, Bodenarbeiten, Beleuchtung usw. Anspruch auf eine Zuwendung.
Anträge können ab dem 1. August bis zum 30. August 2024 gestellt werden.
💡 TIPP: Da auch bei dieser Förderung die zu verteilenden Wirtschaftsmittel limitiert sind, sollten Interessierte ein besonders Augenmerk auf die im Förderaufruf definierten Zusatzkriterien legen. Denn bei Erfüllung dieser Kriterien erfolgt nicht nur eine Aufstockung der Förderquote um 10 Prozent auf 50 Prozent, auch Anträge selbst werden bevorzugt bewilligt. Wir empfehlen daher unbedingt, diese Kriterien bereits bei Projektentwicklung zu berücksichtigen. |
Bayern Förderung Ladestation
Gegenstand der Förderung ist vorrangig Ladehardware, dabei kann es sich um AC- und DC-Ladesäulen handeln.
Fördergegenstand | Förderanteil | Max. Förderhöhe |
AC-Normalladestation (≥ 3,7 kW bis ≤ 22 kW) | 40 % der Gesamtkosten* | 2.500 Euro pro Ladepunkt |
DC-Schnellladestation (> 22 kW bis < 100 kW) | 40 % der Gesamtkosten* | 10.000 Euro pro Ladepunkt |
DC-Schnellladestation (≥ 100 kW) | 40 % der Gesamtkosten* | 20.000 Euro pro Standort |
DC-Schnellladestation (≥ 100 kW inkl. integriertem Pufferspeicher ≥ 75 kWh) | 40 % der Gesamtkosten* | 25.000 Euro pro Standort |
* Bei Erfüllung von Kriterien erhöht sich der Fördersatz auf 50 % der Gesamtkosten. Mehr dazu im entsprechenden Absatz.
Bayern Förderung für Netzanschluss
Nur in Verbindung mit der Förderung für eine Ladesäule oder mehreren Ladesäulen.
Förderanteil | Förderanteil | Max. Förderhöhe |
Anschluss Nieder-spannungsstromnetz | 40 % der Gesamtkosten* | 10.000 Euro pro Standort |
Anschluss Nieder-spannungsstromnetz inkl. Pufferspeicher ≥ 75 kWh pro Schnell-Ladepunkt | 40 % der Gesamtkosten* | 20.000 Euro pro Standort |
Anschluss Mittel-spannungsstromnetz | 40 % der Gesamtkosten* | 20.000 Euro pro Standort |
* Bei Erfüllung von Kriterien erhöht sich der Fördersatz auf 50 % der Gesamtkosten. Mehr dazu im entsprechenden Absatz.
Voraussetzungen:
- Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien
- Nur für Beschaffung und Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten (24/7), bei Einschränkungen werden Fördermittel entsprechend gekürzt
- Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen
- 6 Jahre Mindestbetriebsdauer
- Einhaltung Ladesäulenverordnung
- Maximale Zuwendungssumme pro Antragsstellende: 250.000 Euro
- Mindestauftragswert: 5.000 Euro (netto)
Im Förderaufruf sind ebenfalls eine Mindest- und Maximalanzahl von Ladepunkten definiert:
Fördergegenstand | Mindestanzahl | Maximalanzahl |
Normalladepunkte | 4 | 20 |
Schnellladepunkte | 2 | 4 |
Wer kann die Förderung für eine Ladestation in Bayern beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen in Bayern. Dies umfasst ebenfalls Kommunen mit Ausnahme von Behörden oder Dienststellen von Bund und Land.
Weitere Fördergegenstände
- Verkabelung
- Leistungselektronik
- Bodenarbeiten
- Parkplatzmarkierung
- Parkplatzsensoren
- Beleuchtung
- Wetterschutz
- Installation oder Inbetriebnahme
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Kriterien für die Erhöhung des Fördersatzes auf 50 Prozent
Für die Erhöhung des Fördersatzes von 40 Prozent auf die Hälfte (50 Prozent) der Gesamtkosten muss für alle beantragten Ladepunkte mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt werden.
- Wohnquartiere: Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in und für dicht besiedelte Wohnviertel, in denen private oder nicht öffentliche Ladeinfrastruktur nur schwer umsetzbar ist. Die Erfüllung dieses Kriteriums muss bei Antragsstellung begründet/beschrieben werden.
- Intermodalität: Ladeinfrastruktur wird innerhalb von 150 Metern Entfernung (fußläufig) von sogenannten Mobilitätshubs (ÖPNV, Bahnhof, Park&Ride) oder Sharingstationen errichtet.
- Intelligentes Laden: Ladeinfrastruktur unterstützt das Lastmanagement, also die intelligente Zuteilung/Optimierung von Netzkapazitäten. Virta verfügt über ein breites Repertoire an intelligenten Lösungen für das Energiemanagement.
- Barrierefreiheit: Die Parkplätze für das E-Laden werden entsprechend der "DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3" errichtet.
Die Schritte bis zur Förderung
Sehr wichtig: Vor der Bewilligung der Zuwendung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden. Es muss unbedingt bis zum Erhalt eines positiven Förderbescheids gewartet werden, bevor Bestellungen oder Beauftragungen getätigt werden.
Der Förderantrag kann auf der Seite von Bayern Innovativ ausschließlich online gestellt werden.
Förderanträge werden nach Ablauf der Frist am 30. August gereiht und nach verfügbaren Mitteln bewilligt. Nach positiver Antragsprüfung sollen Förderbescheide frühestens im Oktober 2024 zugestellt werden.
Für die Umsetzung des Vorhabens haben Antragsstellende 12 Monate Zeit.
Als Betreiber der Ladepunkte sind Sie verpflichtet, jährlich zum 1. Februar einen Kurzbericht über die Nutzung der Ladestationen zur Verfügung zu stellen.
Reihenfolge bei der Bewilligung von Förderanträgen:
Die Bewilligung der Förderanträge folgt einer strikten Reihenfolge, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind.
Anträge, welche mindestens eines der genannten Kriterien erfüllen, werden bevorzugt bewilligt. Dabei ergibt sich die genaue Reihenfolge aus der Anzahl der erfüllten Kriterien.
Anträge, welche keines der vier Kriterien erfüllen, werden in der Reihenfolge ihrer Wirtschaftlichkeit bearbeitet. Diese errechnet sich aus den Förderausgaben pro Kilowatt Gesamtladeleistung, also der Summe der Einzelladeleistung aller beantragten Ladepunkte.
Virta ist Ihr Partner, wenn es um Ladeinfrastruktur geht
Unsere schlüsselfertige Ladelösung inklusive Hardwarebeschaffung unterstützt Sie von der Antragstellung für die Förderung bis zur Inbetriebnahme Ihrer Ladepunkte.
Die All-in-One Lösung von Virta kümmert sich um Hardware, Software, Installation und auch ab Inbetriebnahme um Wartungsarbeiten und um Supportdienstleistungen für Ihre Ladegäste.
Wir verfügen über eigene Lagerbestände mit eichrechtskonformen Ladestationen, diese sind bereits ab Lager mit unserer preisgekrönten Verwaltungssoftware (Backend) ausgestattet. Dieses Backend, der Virta Hub, hilft Ihnen bei der Kontrolle, Übersicht und Abrechnung aller Ladevorgänge.
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Angaben unterliegen Änderungen und Fördermittel können ohne Ankündigung ausgeschöpft sein. Diese Angaben sind ohne Gewähr.