Schleswig-Holstein: 50 Prozent Förderung für Ladestation
In einem zweiten Anlauf startet Schleswig-Holstein die Förderung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Damit soll der schnelle Ausbau von öffentlicher, aber auch von nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur gelingen. Besonders hervorzuheben: Schnellladepunkte ab 100 Kilowatt werden mit bis zu 30.000 Euro bezuschusst. Hier alle Details.
Förderung für Ladestation in Schleswig-Holstein
Nach dem erfolgreichen Förderprogramm zwischen 2020 und 2022 startet das Land Schleswig-Holstein einen zweiten Anlauf für die Förderung von Ladeinfrastruktur.
Der aktuelle Förderaufruf zielt hauptsächlich auf die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur ab. Damit soll der Umstieg auf eine nachhaltige Mobilität im Land auch weiterhin unterstützt werden. In besonderen Fällen, wenn Projekte einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende im Mobilitätssektor leisten, werden auch nicht öffentliche zugängliche Ladestationen gefördert.
Die Förderrichtlinie enthält keine Fristen für die Einreichung von Anträgen und ist für zwei Jahre bis zum 14. September 2025 in Kraft. Insgesamt stehen 2,85 Millionen Euro zur Ausschüttung bereit. Mit dem ersten Förderaufruf in den Jahren 2020 bis 2022 wurden insgesamt 17,4 Millionen Euro bereitgestellt.
Die Förderung im Detail
Die Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II des Landes Schleswig-Holstein finanziert die Beschaffung, Installation von Ladestationen sowie einen notwendigen Netzanschluss anteilig mit einer Förderquote von bis zu 50 Prozent und maximal 30.000 Euro pro Ladepunkt. Gefördert werden bei diesem zweiten Aufruf ausschließlich öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur und in Ausnahmefällen auch nicht öffentliche Ladeinfrastruktur, welche auf dem Gebiet von Schleswig-Holstein errichtet wird.
Fördergegenstand | Förderanteil | Max. Förderhöhe |
Beschaffung und Installation AC-Normalladepunkt (ab 11 kW) | 50 % der Gesamtkosten | 1.000 Euro pro Ladepunkt |
Beschaffung und Installation AC-Normalladepunkt (ab 22 kW) | 50 % der Gesamtkosten | 2.000 Euro pro Ladepunkt |
Beschaffung und Installation DC-Schnellladepunkt (ab 50 kW) | 50 % der Gesamtkosten | 7.500 Euro pro Ladepunkt |
Beschaffung und Installation DC-Schnellladepunkt (ab 100 kW) | 50 % der Gesamtkosten | 30.000 Euro pro Ladepunkt |
Lastmanagement (min. 3 Ladepunkte) | - | 500 Euro pro Standort |
Beispiel:
Sie nehmen eine DC-Ladestation mit 200 kW Ladeleistung und zwei Ladepunkten zu je 100 kW in Betrieb. Das kann ein Alpitronic Hypercharger HYC 200 mit zwei Anschlüssen (Ladepunkten) sein. Haben Sie vorab eine Förderung beantragt und einen positiven Zuwendungsbescheid erhalten, entsteht Anspruch auf eine Rückzahlung von bis zu 50 Prozent der Gesamtausgaben oder maximal 30.000 Euro pro Ladepunkt. Insgesamt sind das also maximal 60.000 Euro an Zuwendungen für den Erwerb, die Installation und den notwendigen Netzanschluss.
Voraussetzungen:
- Betrieb zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstromvertrag oder vor Ort erzeugter regenerativer Strom)
- Ladepunkte müssen zu üblichen Geschäftszeiten öffentlich zugänglich sein, also mindestens sechs Tagen die Woche für je 12 Stunden
- Leisten Projekte einen bedeutenden Beitrag für die Energiewende im Mobilitätssektor, wird auch nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur gefördert (Sharing-Projekte, Mobility-Hubs, ÖVPN und ähnliche Fuhrparks u. ä.)
- Beachtung der Regelungen gemäß Ladesäulenverordnung
- Konformität mit dem Eichrecht
- Installation sowie die Inbetriebnahme durch qualifizierten Fachbetrieb
- 3 Jahre Mindestbetriebsdauer
Wer kann die Förderung für eine Ladestation in Schleswig-Holstein beantragen?
Natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts.
ROI Analyse
Sie möchten herausfinden, ab wann Ihre Ladestationen profitabel sind? Probieren Sie unseren ROI Rechner, dieser kann in einem ersten Schritt bereits eine gute Abschätzung geben, wie erfolgreich Ihr Geschäft mit Ladestationen sein wird:
Die Schritte bis zur Förderung
Die Webseite der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) hält alle relevanten Dokumente wie Förderrichtlinie sowie eine Übersicht zu den förderfähigen Kosten bereit. Anträge können dort ausschließlich online gestellt werden. Die Zuwendung muss unbedingt vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.
Beim Bewilligungsverfahren wird nach Projektgröße (Art des Ladepunktes) unterschieden:
Für „kleinere Ladepunkte“ bis 99 kW reichen ein Förderantrag und nach Erhalt eines positiven Förderbescheids ein Verwendungsnachweis, um die Auszahlung der Fördermittel zu beantragen.
Bei „Großprojekten" mit Ladepunkten ab 100 kW muss vor einer offiziellen Beantragung erst mal ein Projektvorschlag eingereicht werden, der von der WTSH bewertet wird. Mit positiven Bescheid werden im Projektverlauf Auszahlungsanträge gestellt, welche die Auszahlung der Fördermittel in Tranchen und auf Basis der geprüften und nachgewiesenen Projektausgaben zur Folge haben. Im Anschluss eines Verwendungsnachweises werden die restlichen Mittel ausgeschüttet. Zusätzlich müssen bei Großprojekten über die Dauer von drei Jahren jährliche Verwertungsberichte eingereicht werden.
Virta unterstützt Sie bei Errichtung und Inbetriebnahme von Ladestationen
Wir sind von Beginn an für Sie da und unterstützen Sie, damit Sie alle Voraussetzung für eine Förderung erfüllen. Sprechen Sie jetzt zu unserem Sales-Team!
Außerdem unterstützen wir mit detaillierten ROI-Berechnungen und Standortanalysen, damit Ihre Ladestationen zu einem lukrativen Zusatzgeschäft werden.
Die Virta All-in-One Ladelösung übernimmt alle wichtigen Schritte, bis Ihre Ladeinfrastruktur in Betrieb geht und darüber hinaus. Von der Beratung und Auswahl passender Ladestationen bis hin zur Bereitstellung des Backends und nach Inbetriebnahme mit Servicedienstleistungen und der Wartung.
Werden Sie Teil des Virta Netzwerkes mit über 400.000 Ladepunkten inkl. Roaming und über 500.000 registrierten Fahrern und Fahrerinnen – allesamt bereit, bei Ihnen zu laden.
Angaben unterliegen Änderungen und Fördermittel können ohne Ankündigung ausgeschöpft sein. Diese Angaben sind ohne Gewähr.