E-Mobilitätsbonus Österreich 2024: Förderung für Ladestation von bis zu 30.000 Euro pro Ladepunkt
Österreich stellt im Zuge einer E-Mobilitätsoffensive Fördermittel für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine bereit. Neben den Erwerb von E-Fahrzeugen wird auch die Errichtung von privater und öffentlicher Ladeinfrastruktur gefördert.
Der E-Mobilitätsbonus wird vom Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zur Verfügung gestellt und ist eines der primären Werkzeuge, mit dem Österreich bis 2040 klimaneutral werden möchte.
Die E-Mobilitätsoffensive 2022 wurde für das Jahr 2023 verlängert und mit weiteren Mittel aufgestockt. Aktuell sind Anträge bis zum 31.03.2025 möglich oder bis zur Ausschöpfung von Fördergeldern. Abgewickelt wird die Förderaktion von den Klima- und Energiefonds (KLIEN).
Die Förderung für Ladestationen in Österreich im Detail
Die E-Mobilitätsoffensive 2024 des BMK zielt zwar hauptsächlich darauf ab, den Umstieg auf Elektroantrieb für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine finanziell attraktiver zu gestalten. Unabhängig davon wird aber auch die Errichtung von Ladeinfrastruktur gefördert.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Nennladeleistung der Ladepunkte und es wird zwischen öffentlich und nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur unterschieden.
Förderfähig sind maximal 30 Prozent der Investitionskosten. Diese setzten sich zusammen aus:
- Kosten für Ladestation oder Wallbox,
- Installationskosten,
- Kosten für die bauliche Basisinfrastruktur sowie
- Planungskosten (maximal 10 % der gesamten Investitionskosten).
Pro Ladepunkt ergeben sich folgende Höchstbeiträge:
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Fördergegenstand | Förderanteil | Max. Förderhöhe pro Ladepunkt |
AC-Normalladepunk: 11 kW ≤ 22 kW | 30 Prozent | 1.000 Euro |
DC-Schnellladepunkt: < 100 kW | 30 Prozent | 9.000 Euro |
DC-Schnellladepunkt: ≥ 100 kW bis < 300 | 30 Prozent | 18.000 Euro |
DC-Schnellladepunkt: ≥ 300 kW | 30 Prozent | 30.000 Euro |
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Fördergegenstand | Förderanteil | Max. Förderhöhe pro Ladepunkt |
AC-Normalladepunkt: ≤ 22 kW | 30 Prozent | 500 Euro |
DC-Schnellladepunkt: < 50 kW | 30 Prozent | 3.000 Euro |
DC-Schnellladepunkt: ≥ 50 kW bis < 100 kW | 30 Prozent | 7.500 Euro |
DC-Schnellladepunkt: ≥ 100 kW | 30 Prozent | 15.000 Euro |
Beispiel:
Sie nehmen eine öffentliche DC-Ladestation mit 200 kW Ladeleistung und zwei Ladepunkten à maximal 100 kW in Betrieb. Das kann ein Alpitronic Hypercharger HYC 200 sein mit zwei Anschlüssen. Durch die Förderung haben Sie Anspruch auf eine Rückzahlung von bis zu 30 Prozent Ihrer Gesamtausgaben für den Kauf und die Installation der Ladestation oder 18.000 Euro pro Ladepunkt, also insgesamt maximal 36.000 Euro an Zuwendungen. Bleibt die DC-Ladestation im Privatbetrieb ergibt sich ein Anspruch i. H. v. maximal 30.000 Euro.
Voraussetzungen:
- Ausschließlich für fix installierte Wallboxen und Ladestationen
- Wallbox oder Ladestation muss intelligent sein, also aus der Ferne steuerbar sein und Lastmanagement über OCPP/Modbus Kommunikationsstandard sicherstellen
- Installation durch Elektrofachbetrieb
- Meldung bei Netzbetreiber bei ≥3,6 kVA
Zusätzlich für öffentlich zugängliche Ladestellen:
- Öffentliche Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für 24 Stunden an 7 Tagen
- Meldung beim E-Control Register
- Ladepreise müssen ausgewiesen werden
- Zertifizierte Zähleinrichtung für die korrekte Abrechnung
- Nicht-diskriminierende Roamingfähigkeit
- Ladestationen ab 50 kW müssen Bezahlung mit gängigen Debit- und Kreditkarten und NFC unterstützen.
Anspruchsberechtigte:
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen mit Sitz in Österreich bereitgestellt. Darüber hinaus auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Antragsstellung
Anträge können ausschließlich online auf meinefoerderung.at gestellt werden.
Für den E-Mobilitätsbonus stehen für das Jahr 2024 insgesamt 114,5 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sollen neben der Ladeinfrastruktur auch der Erwerb von E-Autos, Zweirädern und privaten Wallboxen gefördert werden.
Wichtige Info
Anträge können VOR oder NACH Inbetriebnahme der Ladestationen gestellt werden.
Sollen Ladestationen als Einzelmaßnahme gefördert werden, reicht eine Antragstellung NACH der Errichtung. Hier dürfen Rechnung bei Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein.
Werden die Ladestationen zusammen mit weiteren geförderten Maßnahmen, wie etwa den Erwerb von E-Fahrzeugen in Betrieb genommen, lohnt sich eine Beantragung VOR der Realisierung, da kombinierte Anträge mehrerer Maßnahmen von höheren Fördersätzen profitieren. So werden Zuschläge in Höhe von je 5 Prozent pro Maßnahme gewährt und bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
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