Thüringen: 60 Prozent Förderung für Ladestationen und bis zu 10.000 Euro pro Ladepunkt

von Virta
2 Min
17.08.2023 10:17:51
Thüringen: 60 Prozent Förderung für Ladestationen und bis zu 10.000 Euro pro Ladepunkt
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Der Freistaat Thüringen startet den dritten Aufruf seines erfolgreichen Förderprogramms E-Mobil Invest. Damit soll insbesondere die Entwicklung öffentlicher Ladeinfrastruktur im ländlichen Raum gefördert werden. Wir haben alle Einzelheiten.  

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Förderung für Ladestation in Thüringen 

Für diesen dritten Förderaufruf in Thüringen stehen insgesamt 2 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert wird ausschließlich öffentliche Ladeinfrastruktur bis 100 kW und ein notwendiger Netzanschluss.

Bevorzugt werden dabei Anträge, die zur Schaffung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im ländlichen Raum beitragen.

Mit einem Förderanteil von 60 Prozent bietet die Förderung für Ladestation in Thüringen im Bundesland-Vergleich die höchste Förderquote.   

Anträge können ab dem 16. Juli bis zum 15. September 2024 eingereicht werden. 

Die Förderung im Detail

Das Ladeinfrastrukturprogramm E-Mobil Invest finanziert die Beschaffung und Installation von Ladestationen anteilig mit einer Förderquote von 60 Prozent und maximal 10.000 Euro pro Ladepunkt.

Gefördert wird bei diesem dritten Aufruf öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, welche auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen errichtet wird. 

Fördergegenstand Förderanteil Max. Förderhöhe
Beschaffung und Installation AC-Normalladepunkt (bis 22 kW) 60 % der Gesamtkosten 2.500 Euro pro Ladepunkt
Beschaffung und Installation DC-Schnellladepunkt (22 kW bis 99 kW) 60 % der Gesamtkosten 10.000 Euro pro Ladepunkt
Anschluss Nieder-spannungsnetz 60 % der Gesamtkosten 10.000 Euro

 

Beispiel:

Sie nehmen eine DC-Ladestation mit 50 kW Ladeleistung und zwei Ladepunkten zu je 25 kW in Betrieb. Das kann ein Alpitronic Hypercharger HYC 50 sein mit zwei Anschlüssen. Haben Sie vorab eine Förderung beantragt und einen positiven Zuwendungsbescheid erhalten, entsteht Anspruch auf eine Rückzahlung von bis zu 60 Prozent der Gesamtausgaben für den Kauf und die Installation der Ladestation oder maximal 10.000 Euro pro Ladepunkt, also insgesamt maximal 20.000 Euro an Zuwendungen. Zusätzlich können Fördermittel für einen notwendigen Netzanschluss beantragt werden.

Voraussetzungen: 

  • Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstromvertrag oder vor Ort erzeugter regenerativer Strom)
  • Ladepunkte müssen 24/7 öffentlich zugänglich sein
  • Beachtung der Regelungen gemäß Ladesäulenverordnung.
  • Barrierefreie Nutzung gemäß DIN 18040-3 muss gewährleistet sein  

Wer kann die Förderung für eine Ladestation in Thüringen beantragen?

Natürliche und juristische Personen sowie Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Landkreise des Freistaates Thüringen.

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Die Schritte bis zur Förderung 

Förderanträge können ausschließlich auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank gestellt werden. 

Bei dieser Förderung handelt es sich um Wettbewerbsverfahren. Am Ende der Antragsfrist am 15. September 2024 wird eine Rangbildung aller eingereichten Wettbewerbsbeiträge durchgeführt. Dabei werden folgende Kriterien herangezogen:

Der Standort des geplanten Vorhabens muss zum Zeitpunkt der Einreichung einen Bedarf von „mittel“ (gelb) im StandortTOOL der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur aufweisen.

Bevorzugt werden Wettbewerbsbeiträge, wenn sie Ladepunkte in Verbindung mit mindestens einem der folgenden Kriterien aufbauen:

  • für dicht besiedelte Wohnquartiere und für Mehrfamilienhäuser,
  • an Orten mit Relevanz für die Nahversorgung (z.B. Gemeindezentrum, Schule, Supermärkte),
  • oder an Arbeitsstätten mit öffentlich zugängigen Parkplätzen,
  • touristische Orte, hierzu gehören auch Hotels, sowie touristisch genutzte Gaststätten und Freizeiteinrichtungen und
  • in enger räumlicher Nähe zu Haltestellen/Bahnhöfen des ÖPNV, Park&Ride-Parkplätzen oder Sharingstationen.

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Angaben unterliegen Änderungen und Fördermittel können ohne Ankündigung ausgeschöpft sein. Diese Angaben sind ohne Gewähr. 

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