Sachsen-Anhalt: 60 Prozent Förderung für Ladestationen und bis zu 20.000 Euro pro Ladepunkt
Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Modernisierung bestehender Ladeinfrastruktur im aktuell siebten Förderaufruf für öffentliche Ladestationen. Dabei werden 60 Prozent der Kosten und bis zu 20.000 Euro pro Ladepunkt übernommen.
Förderung für Ladestation in Sachsen-Anhalt
Mit seinem Ladeinfrastrukturprogramm möchte Sachsen-Anhalt die Verbreitung der E-Mobilität im Land vorantreiben und bietet im Zuge dessen eine attraktive Förderung, die einer breiten Personengruppe zugutekommt.
Das Förderprogramm zielt auf die Modernisierung bestehender Ladeinfrastruktur ab, dabei muss nachweislich ein Mehrwert entstehen.
Die Förderung im Detail
Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Modernisierung bestehender Ladestationen und des dazugehörigen Netzanschlusses an alten Standorten im Straßenraum, auf Kundenparkplätzen, an innerörtlichen Lade-Hubs und an Lade-Hubs entlang von Verkehrsachsen in Sachsen-Anhalt.
Die Förderquote entspricht 60 Prozent und pro Ladepunkt stehen bis zu 20.000 Euro bereit.
Fördergegenstand | Förderanteil | Max. Förderhöhe |
Modernisierung AC-Normalladepunkt (11 kW bis 22 kW) | 60 % der Gesamtkosten | 2.500 Euro pro Ladepunkt |
Modernisierung DC-Schnellladepunkt < 100 kW | 60 % der Gesamtkosten | 10.000 Euro pro Ladepunkt |
Modernisierung DC-Schnellladepunkt ≥ 100 kW | 60 % der Gesamtkosten | 20.000 Euro pro Ladepunkt |
Netzanschluss an Niederspannungsnetz | 60 % der Gesamtkosten | 10.000 Euro |
Kostenübernahme bei Modernisierung:
- Aufrüstung der Ladeeinrichtung (Erweiterung des Leistungsumfangs sowie Hinzufügen oder Austauschen einzelner Komponenten) oder die Ersatzbeschaffung der Ladeeinrichtung (kompletter Austausch der Hardware) und
-
Ertüchtigung des Netzanschlusses des Ladestandortes (Erhöhung der Kapazität).
Übernommen wird ebenfalls die nachträgliche Aufrüstung bestehender Ladestandorte mit einem Bezahlsystem für Debit- und Kreditkarten, wie etwa dem Virta Payment Kiosk.
Die AFIR-Verordnung sieht eine Umsetzung von Ad-hoc Kartenzahlungen für bestehende Ladepunkte bis 2027 vor.
Beispiel:
Sie erneuern eine bestehende Ladestation und errichten eine DC-Ladestation mit 200 kW Ladeleistung und zwei Ladepunkten à maximal 100 kW. Das kann ein Alpitronic Hypercharger HYC 200 sein mit zwei Anschlüssen. Durch die Förderung haben Sie Anspruch auf eine Rückzahlung von bis zu 60 Prozent Ihrer Gesamtausgaben für den Kauf und die Installation der Ladestation oder 20.000 Euro pro Ladepunkt, also insgesamt maximal 40.000 Euro an Zuwendungen.
Voraussetzungen:
- Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstromvertrag oder vor Ort erzeugter regenerativer Strom)
- Ladepunkte müssen 24/7 öffentlich zugänglich sein
- Anbindung der Ladeinfrastruktur an ein Backend mittels aktuellem offenen Standard wie z. B. OCPP
- 6 Jahre Mindestbetriebsdauer
Wer kann die Förderung für eine Ladestation in Sachsen-Anhalt beantragen?
Natürliche und juristische Personen.
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Die Schritte bis zur Förderung
Mit der Umsetzung des Projekts darf erst nach Antragstellung begonnen werden. Anträge können online auf der Seite der NASA (Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH) gestellt werden. Parallel müssen die Anträge auch postalisch zugesendet werden.
Für diese Förderung gibt es kein Auswahlverfahren, d. h. alle Antragsstellenden haben dieselben Chancen.
Fördergelder werden nach Übermittlung von Verwendungsnachweisen, Kaufvertrag und Rechnungen ausbezahlt.
Bisherige Förderungen in Sachsen-Anhalt
Mit Stand Anfang 2024 wurden bei bisher acht Förderaufrufen insgesamt 3.655.712,12 Euro an Fördermitteln ausgezahlt. Damit wurde die Errichtung von 538 Ladepunkten in Sachsen-Anhalt ermöglicht.
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Angaben unterliegen Änderungen und Fördermittel können ohne Ankündigung ausgeschöpft sein. Diese Angaben sind ohne Gewähr.