NRW: Neue Förderperiode 2025 für die Förderung von Ladestationen
Das Land NRW hat einen umfangreichen Fördertopf für den Ausbau der Ladeinfrastruktur bereitgestellt, der einer breiten Personengruppe zugutekommt. So bezuschusst der Förderaufruf des Landes Nordrhein-Westfalen den Erwerb und die Inbetriebnahme einer Ladestation sowie den Netzanschluss. Insgesamt stehen 23 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
Die Förderinstrumente für Klimaschutz und die Energiewende des Landes Nordrhein-Westfalen
Gefördert wird jede nicht mobile, steuerbare Wallbox und Ladesäule, unabhängig vom Modell. Förderanträge können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bist einschließlich Dezember 2026 gestellt werden.
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Anspruchsberechtigte:
- Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Förderhöhe:
Fördergegenstand | Förderanteil | Förderanteil |
öffentliche Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschluss | 20 % der Ausgaben | 1.500 Euro pro Ladepunkt |
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Anspruchsberechtigte:
- Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit.
Förderhöhe:
Fördergegenstand | Förderanteil | Förderanteil |
An Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen | 40 % der Ausgaben* | 1.500 Euro pro Ladepunkt |
Mitarbeiterladen | 40 % der Ausgaben* | 1.500 Euro pro Ladepunkt |
Ladeinfrastruktur ab 50 kW für gewerblich genutzte Fahrzeuge | 40 % der Ausgaben* | 50.000 Euro pro Ladepunkt |
Carsharing | 40 % der Ausgaben* | 5.000 Euro pro Ladepunkt |
Ambulante soziale Dienste | - | 1.500 Euro pro Ladepunkt |
Kommunen | - | 1.500 Euro pro Ladepunkt (<50 kW) sonst 150 Euro/kW |
*Bei großen Unternehmen beträgt die Förderhöhe maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Netzanschluss für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Fördergegenstand | Förderanteil | Förderanteil |
Netzanschluss | 20 % der Ausgaben | 10.000 Euro pro Standort |
Voraussetzungen:
- Mindestens vier Stellplätze
- Alter der Garage/Stellplätze mindestens zwei Jahre
- Mindestens ein nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkt mit 11 kW
- Förderung für nur einen Netzanschluss pro Adresse
Generelle Bedingungen
Was wird gefördert?
- Ladestation oder Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
- Lastmanagement
- Energiemanagementsysteme
- Kommunikationssysteme
- Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
- Montage und Inbetriebnahme
- Netzanschluss (falls nicht separat förderfähig)
- Strominfrastruktur inklusive Stromzähler und Sicherungselemente
Voraussetzungen
- Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien (nachweislich durch Grünstrom-Liefervertrag), oder
- vor Ort produzierter Strom mit neu errichteten Erneuerbaren-Energien-Anlage (EE-Anlage), beispielsweise durch eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) mit Mindestnennleistung.
- Stationäre, fabrikneue Ladeinfrastruktur
- Errichtung und Installation durch Fachunternehmen
- Ladestationen müssen intelligent sein, also mit Backend ausgestattet sein und steuerbar sein
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Zusätzlich bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur:
- Zugänglichkeit 24/7 oder mindestens für 12 Stunden an fünf Tagen pro Woche
- Öffentliche Ladeinfrastruktur muss im Einklang mit der Ladesäulenverordnung sein
Die Schritte bis zur Förderung
Kostenvoranschlag bzw. Angebot für das geplante Projekt einholen und gemeinsam mit ausgefülltem Antrag online einreichen.
Mit positivem Zuwendungsbescheid nach Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag online anreichen.
Nach positiver Prüfung wird die Zuwendung ausbezahlt.
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Links
Angaben unterliegen Änderungen und Fördertöpfe können ohne Ankündigung bereits ausgeschöpft sein. Diese Angaben sind ohne Gewähr.
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