NRW: Neue Förderung für Ladestationen jetzt verfügbar
Das Land NRW hat einen umfangreichen Fördertopf für den Ausbau der Ladeinfrastruktur bereitgestellt, der einer breiten Personengruppe zugutekommt. So bezuschusst der Förderaufruf des Landes Nordrhein-Westfalen den Erwerb und die Inbetriebnahme einer Ladestation sowie den Netzanschluss. Insgesamt stehen 23 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
Die Förderinstrumente für Klimaschutz und die Energiewende des Landes Nordrhein-Westfalen:
2. Für Mietgebäude und Wohnungseigentumsanlagen
3. Für Kommunen
7. Die Schritte bis zur Förderung
Anträge für Förderungen können bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden.
1. Unternehmen
- Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
A) Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur:
Ladepunkte | Förderanteil | Max. Förderhöhe |
< 50 kW | 20 % der Gesamtkosten | 1.500 Euro pro Ladepunkt |
>> Zur Übersicht und Antragstellung
B) Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Beschäftigte:
Förderanteil | Max. Förderhöhe |
40 % der Gesamtkosten* | 1.000 Euro pro Ladepunkt |
*Bei großen Unternehmen 20 Prozent der Gesamtkosten
Voraussetzungen
- Stellplätze für Beschäftigte
- Auch für das Laden von Dienstfahrzeugen, die privat genutzt werden
- Zugänglichkeit zur üblichen Arbeitszeit muss gewährleistet sein
- Nicht förderfähig sind Ladestationen am Wohnort von Beschäftigten
>> Zur Übersicht und Antragstellung
C) Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in Kombination mit Erneuerbaren-Energien-Anlagen:
Förderanteil | Max. Förderhöhe |
40 % der Gesamtkosten* | 1.000 Euro pro Ladepunkt |
*Bei großen Unternehmen 20 Prozent der Gesamtkosten
Voraussetzungen
- Betrieb mit teilweise vor Ort eigenerzeugtem Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage (EE-Anlage)
- Nennleistung mindestens 2 Kilowatt pro Ladepunkt
>> Zur Übersicht und Antragstellung
D) Nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge:
Fördergegestand | Förderanteil | Max. Förderhöhe |
Ladeinfrastruktur | 40 % der Gesamtkosten* | 10.000 Euro pro Ladepunkt |
Netzanschluss | 20 % der Gesamtkosten | 50.000 Euro pro Standort |
*Bei großen Unternehmen 20 Prozent der Gesamtkosten
Voraussetzungen
- Ladepunkte ab 50 Kilowatt
- Die Mindestnennleistung von 50 Kilowatt pro Ladepunkt muss immer gewährleistet werden, auch bei Mehrfachbelegung.
>> Förderaufruf Ladeinfrastruktur
E) Nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur im Bereich Carsharing:
Fördergegenstand | Förderanteil | Max. Förderhöhe |
Ladeinfrastruktur | 40 % der Gesamtkosten* | 1.500 Euro pro Ladepunkt |
Netzanschluss | 20 % der Gesamtkosten | 15.000 Euro pro Standort |
*Bei großen Unternehmen 20 Prozent der Gesamtkosten
>> Förderaufruf Ladeinfrastruktur
2. Mietgebäude und Wohnungseigentumsanlagen
- Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
A) Ladeinfrastruktur:
Förderanteil | Max. Förderhöhe |
40 % der Gesamtkosten* | 1.000 Euro pro Ladepunkt |
*Bei großen Unternehmen 20 Prozent der Gesamtkosten
Voraussetzungen
- Gefördert wird ausschließlich Ladeinfrastruktur an Stellplätzen für Mietende von Wohngebäuden oder an Wohnungseigentumsanlagen.
>> Zur Übersicht und Antragstellung
B) Grundinstallation:
Förderanteil | Max. Förderhöhe |
20 % der Gesamtkosten | 50.000 Euro |
Voraussetzungen
- Mindestens 20 zusammenhängende Stellplätze
- Stellplätzen für Mietende von Wohngebäuden oder an Wohnungseigentumsanlagen
- Stellplätze müssen mindestens zwei Jahre alt sein
- Mindestens ein Ladepunkt mit mindestens 11 Kilowatt Ladeleistung
- Zwingend muss ebenfalls eine Förderung für die Ladeinfrastruktur beantragt werden (Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen).
>> Zur Übersicht und Antragstellung
3. Kommunen
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit.
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Kommunen
Fördergegenstand | Förderanteil | Max. Förderhöhe |
Ladepunkt < 50 kW | 100 % der Gesamtkosten | 1.500 Euro pro Ladepunkt |
Ladepunkt ≥ 50 kW | 100 % der Gesamtkosten | 150 Euro je Kilowatt |
Voraussetzungen
- Die Mindestnennleistung von 50 Kilowatt pro Ladepunkt muss immer gewährleistet werden, auch bei Mehrfachbelegung.
- Ausschließlich nicht-wirtschaftliche Nutzung.
>> Förderaufruf Ladeinfrastruktur
4. Netzanschluss
Förderanteil | Max. Förderhöhe |
20 % der Gesamtkosten | 10.000 Euro |
Voraussetzungen
- Stellplatz- oder Garagenkomplex mit mindestens vier zusammenhängenden Stellplätzen
- Stellplätze müssen mindestens zwei Jahre alt sein
- Errichtung von mindestens einem nicht öffentlichen Ladepunkt mit mindestens 11 Kilowatt Ladeleistung
- Nur Förderung für einen Netzanschluss an der Adresse
- Falls gleichzeitig ein Antrag auf Förderung der Ladeinfrastruktur eingereicht wird, bleiben die Kosten für den Netzanschluss bei der Berechnung der förderfähigen Ausgaben der Ladeinfrastruktur unberücksichtigt.
>> Zur Übersicht und Antragstellung
5. Generelle Bedingungen
Was wird gefördert?
- Ladestation oder Wallbox, angeschlossenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
- Lastmanagement
- Energiemanagementsysteme
- Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
- Montage und Inbetriebnahme
- Netzanschluss (falls nicht separat förderfähig)
- Strominfrastruktur inklusive Stromzähler und Sicherungselemente
Voraussetzungen
- Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien (nachweislich durch Grünstrom-Liefervertrag), oder
- vor Ort produzierter Strom mit neu errichteten Erneuerbaren-Energien-Anlage (EE-Anlage), beispielsweise durch eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) mit Mindestnennleistung.
- Stationäre, fabrikneue Ladeinfrastruktur
- Errichtung und Installation durch Fachunternehmen
- Ladestationen müssen intelligent sein, also mit Backend ausgestattet sein und steuerbar sein
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Zusätzlich bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur:
- Zugänglichkeit 24/7 oder mindestens für 12 Stunden an fünf Tagen pro Woche
- Öffentliche Ladeinfrastruktur muss im Einklang mit der Ladesäulenverordnung sein
6. Die Höhe der Förderung
Gefördert wird pro Ladepunkt, also pro Einrichtung, an der gleichzeitig nur ein E-Auto geladen werden kann. Eine Ladesäule oder Wallbox kann über zwei oder mehrere Ladepunkte verfügen.
Werden Schnellladestationen ab 50 kW gefördert, werden diese in der Regel mit 150 Euro pro Kilowatt verfügbarer Ausgangsleistung bezuschusst. Beim Kauf eines Alpitronic Hyperchargers mit 200 kW Leistung stehen beispielsweise bis zu 30.000 Euro an Förderung zu (200 kW x 150 Euro pro kW).
Die Wallbox-Förderung in NRW soll besondere Anreize für die Errichtung einer Erneuerbaren- Energien-Anlage (EE-Anlage) schaffen, wie beispielsweise PV-Anlagen.
Auf diesem Weg soll nicht nur die emissionsarme Mobilität gefördert werden, sondern ebenfalls die Energiewende beschleunigt werden. Förderungen des Landes NRW richten sich auch an Mietende, Vermietende und Arbeitgeber, die Mietenden oder ihren Beschäftigten eine Lademöglichkeit in Immobilien zur Verfügung stellen möchten.
7. Die Schritte bis zur Förderung
Kostenvoranschlag bzw. Angebot für das geplante Projekt einholen und gemeinsam mit ausgefülltem Antrag online einreichen.
Mit positivem Zuwendungsbescheid nach Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag online anreichen.
Nach positiver Prüfung wird die Zuwendung auf das angegebene Konto überwiesen.
Wenn es um Ladestationen geht ist Virta Ihr Partner
Virta verfügt über eine End-to-End-Ladelösung und kann Ihr E-Mobilitätsprojekt in wenigen Wochen umsetzen. Dabei unterstützen Sie unsere regionalen Experten ebenfalls zu Themen der Förderung von Ladeinfrastruktur.
Wir liefern förderfähige Ladestationen direkt aus unseren Lagerhäusern und erledigen die gesamte Arbeit, bis die Ladestationen in Betrieb gehen. Verwenden Sie unser Kontaktformular und vereinbaren Sie sofort einen Termin mit unseren Experten und Expertinnen.
Letztes Update: Februar 2024.
Angaben unterliegen Änderungen und Fördertöpfe können ohne Ankündigung bereits ausgeschöpft sein. Diese Angaben sind ohne Gewähr.