NRW: Neue Förderperiode 2025 für die Förderung von Ladestationen

von Virta
3 Min
07.02.2024 15:35:00
Letztes Update am 11.02.2025 14:47:49

Das Land NRW hat einen umfangreichen Fördertopf für den Ausbau der Ladeinfrastruktur bereitgestellt, der einer breiten Personengruppe zugutekommt. So bezuschusst der Förderaufruf des Landes Nordrhein-Westfalen den Erwerb und die Inbetriebnahme einer Ladestation sowie den Netzanschluss. Insgesamt stehen 23 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. 

 

Die Förderinstrumente für Klimaschutz und die Energiewende des Landes Nordrhein-Westfalen

Gefördert wird jede nicht mobile, steuerbare Wallbox und Ladesäule, unabhängig vom Modell. Förderanträge können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bist einschließlich Dezember 2026 gestellt werden.

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Anspruchsberechtigte:

  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Förderhöhe:

Fördergegenstand Förderanteil Förderanteil
öffentliche Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschluss 20 % der Ausgaben 1.500 Euro pro Ladepunkt

 

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Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Anspruchsberechtigte:

  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit.

Förderhöhe:

Fördergegenstand Förderanteil Förderanteil
An Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen 40 % der Ausgaben* 1.500 Euro pro Ladepunkt
Mitarbeiterladen 40 % der Ausgaben* 1.500 Euro pro Ladepunkt
Ladeinfrastruktur ab 50 kW für gewerblich genutzte Fahrzeuge 40 % der Ausgaben* 50.000 Euro pro Ladepunkt
Carsharing 40 % der Ausgaben* 5.000 Euro pro Ladepunkt
Ambulante soziale Dienste - 1.500 Euro pro Ladepunkt
Kommunen - 1.500 Euro pro Ladepunkt (<50 kW) sonst 150 Euro/kW

*Bei großen Unternehmen beträgt die Förderhöhe maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die passende Ladestation finden und kaufen

Netzanschluss für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Fördergegenstand Förderanteil Förderanteil
Netzanschluss 20 % der Ausgaben 10.000 Euro pro Standort

 

Voraussetzungen:

  • Mindestens vier Stellplätze
  • Alter der Garage/Stellplätze mindestens zwei Jahre
  • Mindestens ein nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkt mit 11 kW
  • Förderung für nur einen Netzanschluss pro Adresse

Generelle Bedingungen

Was wird gefördert?

  • Ladestation oder Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
  • Lastmanagement 
  • Energiemanagementsysteme
  • Kommunikationssysteme
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
  • Montage und Inbetriebnahme
  • Netzanschluss (falls nicht separat förderfähig)
  • Strominfrastruktur inklusive Stromzähler und Sicherungselemente

Voraussetzungen

  • Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien (nachweislich durch Grünstrom-Liefervertrag), oder
  • vor Ort produzierter Strom mit neu errichteten Erneuerbaren-Energien-Anlage (EE-Anlage), beispielsweise durch eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) mit Mindestnennleistung.
  • Stationäre, fabrikneue Ladeinfrastruktur
  • Errichtung und Installation durch Fachunternehmen
  • Ladestationen müssen intelligent sein, also mit Backend ausgestattet sein und steuerbar sein
  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Zusätzlich bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur:

  • Zugänglichkeit 24/7 oder mindestens für 12 Stunden an fünf Tagen pro Woche
  • Öffentliche Ladeinfrastruktur muss im Einklang mit der Ladesäulenverordnung sein

Die Schritte bis zur Förderung

_1 Kostenvoranschlag bzw. Angebot für das geplante Projekt einholen und gemeinsam mit ausgefülltem Antrag online einreichen.

_2 Mit positivem Zuwendungsbescheid nach Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag online anreichen.

_3 Nach positiver Prüfung wird die Zuwendung ausbezahlt.

 

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Angaben unterliegen Änderungen und Fördertöpfe können ohne Ankündigung bereits ausgeschöpft sein. Diese Angaben sind ohne Gewähr.