Baden-Württemberg: Förderung von Ladeinfrastruktur von bis zu 2.500 Euro pro Ladepunkt
Baden-Württemberg hat einen neuen Förderaufruf für das Förderprogramm „Charge@BW“ Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gestartet und bezuschusst die Errichtung von Ladestationen mit bis zu 2.500 Euro pro Ladepunkt.
Charge@BW: Förderung für Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg
Das Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg möchte den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur vorantreiben und unterstützt mit der neuen Förderrichtlinie die Errichtung neuer Ladepunkte sowie Elektroinstallationen ohne Ladeinfrastruktur für einen späteren Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Die Antragstellung ist bis spätestens 31. Dezember 2025 möglich.
Die Förderung im Detail
Im Grunde handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung mit einem Fördersatz von 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt. Gefördert werden ausschließlich öffentlich zugängliche Ladepunkte bzw. Ladeplätze in WEG, die für einen spätere Nachrüstung mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden.
Fördergegenstand | Förderanteil | Max. Förderhöhe |
Beschaffung und Installation von Ladestationen | 40 % der Gesamtkosten | 2.500 Euro pro Ladepunkt |
Errichtung von Ladeplätzen in WEG* | 40 % der Gesamtkosten | 2.500 Euro pro Ladepunkt |
*Elektroinstallationen ohne Ladestationen für eine spätere Nachrüstung in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Bei Leasing, Miete oder Contracting von Ladeinfrastruktur sind die monatlichen Raten sowie einmalige Sonderzahlungen zu Vertragsbeginn förderfähig.
Voraussetzungen:
- Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstromvertrag oder vor Ort erzeugter regenerativer Strom)
- Nur für Beschaffung und Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladepunkten in Baden-Württemberg
- Ladepunkte müssen täglich von Montag bis Samstag für mindestens 12 Stunden zugänglich sein
- Anbindung der Ladeinfrastruktur an ein Backend mittels aktuellem offenen Standard wie z. B. OCPP
- Unterstützung einer späteren Umsetzung von ISO 15118 (Plug and Charge)
- 3 Jahre Mindestbetriebsdauer
- Pro Antragsstellende sind bis zu 250 Ladepunkte oder Ladeplätze förderfähig
- Mindestauftragswert: 5.500 Euro
Wer kann die Förderung für eine Ladestation in Baden-Württemberg beantragen?
Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts und Unternehmergesellschaften in Baden-Württemberg.
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Die Schritte bis zur Förderung
Mit der Umsetzung des Projekts darf erst nach Antragstellung begonnen werden. Anträge können ausschließlich online auf der Seite der L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) gestellt werden.
Für jeden Standort muss ein eigener Antrag ausgefüllt werden.
Nach Erhalt eines positiven Zuwendungsbescheids haben Antragstellende 12 Monate Zeit für die Realisierung.
Fördergelder werden nach Übermittlung von Verwendungsnachweisen, Kaufvertrag und Rechnungen innerhalb des Bewilligungszeitraums von 12 Monaten ausbezahlt.
Die Reihenfolge der Auszahlung der Zuwendungen folgt dem Eingangsdatum der Anträge bis zur Ausschöpfung der Fördermittel.
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Angaben unterliegen Änderungen und Fördermittel können ohne Ankündigung ausgeschöpft sein. Diese Angaben sind ohne Gewähr.